Marschreglement 2018 und 2019

Teilnahme:   Berechtigt sind alle Angehörigen von Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren, Jugendfeuerwehren, Zivilschutzorganisationen, Polizei- und Grenzwachtkorps sowie alle, die das Feuerwehrwesen unterstützen.

Hunde:   Hunde zählen nicht als Marschteilnehmer. Sie sind den ganzen Marsch über an der Leine zu führen.

 

Anforderungen:   Marsch von ca. 17 Leistungskilometern.

Strecke:   Die Strecke ist markiert. Sie weist Kontrollposten auf, an denen die Startkarten abgestempelt werden. Es findet eine Schlusskontrolle statt.

Tenue:   Uniform oder Kombi sind erwünscht aber nicht Pflicht. Marschtaugliche Schuhe werden empfohlen.  Ein Regenschutz sollte mitgeführt werden. Fahnen und Wimpel von Gruppen sind erwünscht.

 

Versicherung:   Ist Sache jedes Teilnehmers.

 

Verschiedenes:   Der Marsch kann einzeln oder in Gruppen absolviert werden. Bei Differenzen in der Auslegung des Marschreglements entscheidet das Organisationskomitee.

 

Auszeichnungen:   Für jeden Teilnehmer der den Marsch absolviert hat, wird eine Erinnerungsmedaille abgegeben. Die 10 grössten Marschgruppen erhalten eine Gruppenauszeichnung. Die grösste Marschgruppe erhält den von der Aargauischen Gebäudeversicherung gestifteten Wanderpreis. Nach dreimaligem ununterbrochenem Gewinn geht dieser in den Besitz der Marschgruppe über.

 

Bewertung:   Zur Bewertung zählen die Teilnehmer aus der gleichen standortbezogenen Organisation.


Zeitplan

Datum Samstag, 2. Mai 2020
Ort Feuerwehrmagazin Rietenberg
Bachstrasse 48
5612 Villmergen
Festwirtschaft geöffnet ab 07:00 Uhr
Start 08:00 - 10:00
Kontrollschluss zirka 14:00 Uhr
Rangverlesung Zirka 15:00 Uhr
Fest- und Barbetrieb bis Ihr nicht mehr mögt
Unterhaltung ab zirka 16:00 Uhr - Live
Heimfahr-Taxi max. 20km: 22:00 Uhr bis 03:00 Uhr

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